Vaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 15. Mai
2012 den Bericht und Antrag zur Schaffung des Gesetzes über die
Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und die Abänderung
weiterer Gesetze an den Landtag verabschiedet.
Durch das AIFMG wird die noch im Übernahmeprozess befindliche
Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds ins
nationale Recht umgesetzt. Gleichzeitig wird mit dem vorliegenden
Bericht und Antrag neben dem UCITSG ein weiteres attraktives
Rahmengesetz für den Fondsplatz Liechtenstein geschaffen.
Wettbewerbsfähiger Fondsstandort
Das Gesetz lässt eine flexible Ausgestaltung alternativer
Investmentfonds zu, indem einerseits eine Auswahl an Rechtsformen
vorgesehen ist und andererseits über klar geregelte, auf hohe
Flexibilität setzende Vorgaben für Strukturmassnahmen und
Sitzverlegungen Gestaltungsspielraum besteht. Entsprechend den
europäischen Vorgaben stellt das Gesetz neben der Einführung des
EU-Passes für Fonds und Verwalter erhöhte persönliche und
organisatorische Anforderungen an die Verwalter, deren
Geschäftspartner, die Verwahrstellen und auch die Finanzmarktaufsicht
(FMA). Als eine Lehre aus der letzten Finanzkrise wird insbesondere
die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden in den
EWR-Mitgliedstaaten untereinander und mit der europäischen
Aufsichtsbehörde (ESMA) geregelt. Die EWR-konforme Ausgestaltung des
Gesetzes einerseits und die möglichst marktgerechte Ausgestaltung des
nationalen Spielraums dienen dazu, den liechtensteinischen Fondsplatz
als attraktiven, wettbewerbsfähigen Standort für die internationale
Fondsindustrie zu etablieren. Ausserdem wird durch einen verbesserten
Anlegerschutz und durch eine starke, international vernetzte Aufsicht
die Stabilität des Fondsplatzes und das Vertrauen in das
Funktionieren des Finanzmarktes insgesamt gefördert.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über
www.bua.llv.li (Bericht und Anträge) bezogen werden.
Weiterer Meilenstein des Projekts “Fondsplatz Liechtenstein”
Das von der Regierung Ende des Jahres 2009 lancierte und 2012 in
neuen Strukturen fortgesetzte Projekt “Fondsplatz Liechtenstein” hat
damit einen weiteren Meilenstein zur Schaffung der gesetzlichen
Grundlagen erreicht.
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren im Landtag wird in den
kommenden Monaten gemeinsam mit den Marktvertretern an der Verordnung
zum AIFMG gearbeitet. Dabei gilt es die technischen Details zum
Rahmengesetz möglichst praktikabel auszugestalten. Infolge des
bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens festgestellten in-
und ausländischen Interesses wird von den liechtensteinischen
Finanzplatzteilnehmern gemeinsam verstärkt an einer
Marketingstrategie gearbeitet, um den Vorteil des “first-mover” –
gemeint ist, dass Liechtenstein als erstes Land über eine
Umsetzungsvorlage und damit über Rechtssicherheit für die
Fondsanbieter verfügt – aktiv zu nutzen. Regierungschef Klaus
Tschütscher hielt dazu fest: “Die Regierung unternimmt gemeinsam mit
der FMA, den Marktteilnehmern und namhaften Experten und Beratern
grosse Anstrengungen, den Finanzplatz Liechtenstein zu einem
qualitativ hochwertigen Finanzzentrum auszubauen. Die
Weiterentwicklung des Fondsplatzes Liechtenstein -gerade im Bereich
der alternativen Investmentfonds – ist einer der zentralen und
erfolgsversprechenden Schwerpunkte: Neben der Attraktivität für die
Verwalter alternativer Anlagen ist auch der Zugang zu innovativen
Produkten in einem geordneten Rechtsrahmen für bestehende Anleger am
Finanzplatz wichtig.”
Kontakt:
Katja Gey, Stabstelle für Internationale Finanzplatzagenden
T +423 236 60 55
PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS !!

Comments are closed.