ikr: Verbesserter Konsumentenschutz bei Timesharing-Verträgen – Regierung verabschiedet Bericht und Antrag

Vaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 14.
Februar 2012 den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über
Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträge zuhanden des
Landtags verabschiedet. Das neue Gesetz soll den Schutz der
Konsumenten beim Abschluss von Teilnutzungsverträgen verbessern.
Bisher sicherte eine Richtlinie aus dem Jahr 1994 die Rechte der
Konsumenten, die so genannte Timesharing-Verträge abgeschlossen
hatten. Der Markt hat sich jedoch seither entscheidend
weiterentwickelt.

Konsumentenschutz im Vordergrund

Die neuen Timesharing-Konsumentenrechte gelten sowohl für
Verträge mit einer Laufzeit von weniger als drei Jahren,
Nutzungsrechte von Wohnwagen, Kreuzfahrtschiffen, Hausbooten und
Campern als auch den Wiederverkauf und den Tausch von
Timesharing-Produkten. Das Gesetz regelt Einzelheiten der
vorvertraglichen und vertraglichen Information der Konsumenten sowie
der Vertragsform. Konsumenten müssen mittels Formblatt über
Teilnutzungsverträge aufgeklärt werden. Ferner enthält es Vorgaben
zum Widerrufsrecht. Allein in der EU verzeichnet die
Timesharing-Branche einen Umsatz von über 10,5 Milliarden Euro
jährlich und schafft über 40.000 Arbeitsplätze.

Beliebte Urlaubsform

Timesharing bezeichnet das Recht, über einen Zeitraum von mehr als
einem Jahr zu einem festgelegten oder festlegbaren Zeitpunkt des
Jahres eine bestimmte Zeit in einer Ferienunterkunft verbringen zu
dürfen. Anbieter versprechen Urlaubern günstige Ferienwochen, wenn
sie langfristige Wohnrechte in einem Feriendomizil oder Anteile am
Unternehmen kaufen. In den vergangenen Jahren traten bei
Timesharing-Verträgen jedoch vermehrt Schwierigkeiten auf. Teilweise
stand z.B. das Objekt den Konsumenten nicht zum gewünschten
Reisetermin zur Verfügung. Um die Konsumenten besser abzusichern,
wurden ihre Rechte in einer neuen europäischen Richtlinie
ausgeweitet.

Kontakt:
Ressort Wirtschaft
Anne – Sophie Constans – Lampert
T +423 236 60 88

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