Vaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14.
Februar 2012 den Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag zur
Abänderung des Sozialhilfegesetzes (SHG) genehmigt. Es geht bei der
vorgeschlagenen Abänderung um die Abschaffung der
Fürsorgekommissionen und gleichzeitig um die Implementierung eines
anderen Systems, welches den Gemeinden ebenfalls eine entsprechende
Rolle zukommen lässt.
Überholtes System der Fürsorgekommission
Mit der Durchführung des Sozialhilfegesetzes sind neben dem Amt
für Soziale Dienste, der Regierung und dem Landgericht auch die
Fürsorgekommissionen der Gemeinden betraut. Den Fürsorgekommissionen
obliegen diverse Aufgaben im Rahmen der Sozialhilfe, besonders die
Zustimmung bei der Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe. Die Zeit wie
auch die Erfahrungen der Gemeinden und auch des durchführenden Amtes
haben gezeigt, dass das System der Fürsorgekommission überholt ist.
Die Gemeindevorsteher haben sich deshalb für die Abschaffung der
Fürsorgekommissionen und für die Implementierung eines neuen Systems
ausgesprochen.
Kommunaler Faktor bleibt erhalten
Die Fürsorgekommissionen sollen durch eine bestimmte
Mitwirkungsfunktion der Gemeindevorsteher ersetzt werden. Mit dem
vorgeschlagenen System kann erreicht werden, dass die wichtige
kommunale Sicht im Bereich der Sozialhilfe bestehen bleibt.
Gleichzeitig soll mit der Abänderung des Sozialhilfegesetzes das
Verfahren der Gewährung von Sozialhilfe den aktuellen Anforderungen
der heutigen Zeit angepasst werden.
Kontakt:
Ressort Soziales
Gerlinde Gassner, Mitarbeiterin der Regierung
T +423 236 64 47
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