Berlin (ots) – Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Pläne
von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) für eine
Pflegereform, die höhere Leistungen für Demenzkranke vorsieht, in
scharfen Worten als unzureichend kritisiert. DGB-Vorstandsmitglied
Annelie Buntenbach sagte dem Tagesspiegel (Montagausgabe): “Die
Pflegepläne der Bundesregierung folgen nicht dem Pflegebedarf,
sondern parteitaktischem Kalkül. Die leichte Anhebung der Pflegesätze
soll offensichtlich als Stillhalteprämie bis zur kommenden
Bundestagswahl dienen.” Statt die nötigen Antworten auf die enormen
Herausforderungen in der Pflege zu geben, würden Leistungen
versprochen, die mit der geplanten Beitragsanhebung von 0,1 Prozent
nur bis 2015 finanziert werden könnten. “Die Halbwertszeit der
Bahr-Pläne liegt damit bei 24 Monaten”, kritisierte Buntenbach.
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Warum sollte man nicht seinen Angehörigen pflegen dürfen, wenn gerade er es verlangt, und nicht ins Heim möchte? Dazu bedarf es aber einiger kompletter Einsichten der Politiker.
Pflegende Angehörige sollten nicht in das Hartz IV – Raster gehören, da sie mit dieser schweren Arbeit eine sehr große gesellschaftliche Rolle spielen. Die finanziellen Entlastungen für die Pflegekassen sind nicht zu unterschätzen. Jedem pflegenden Angehörigen stehen alle Rechte und Freiheiten zu, welche durch Hartz IV und den Bezug von ALG II nicht gegeben sind und die Handlungsfähigkeiten der pflegenden Angehörigen sehr stark eingrenzt. Eine entsprechende Anerkennung durch die Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistung und Durchsetzung aller Rechte für pflegende Angehörige ist schnellstens geboten.
»Wenn die öffentliche Hand für einen Heimplatz ( Stufe III ) rund 3200 Euro zahlt, reicht hier die Hälfte«. Damit käme man aus der “Hartz-IV – Armuts – Falle” heraus und so ließen sich »Zwei Drittel der Probleme im Pflegebereich mit einem Streich lösen«.
Kein Pflegender Angehöriger verdient es in Hartz IV zu sein!
Ein Pflegentgeld in Höhe der Pflegesachleistung, wovon alle Sozialabgaben geleistet werden, ermöglicht ein humaneres Leben für alle Pflegenden Angehörigen und entlastet das Pflegekräftemangelproblem bedeutend. Im Ausland macht man es uns schon vor. ( Bsp.: Österreich )
Jeder kann die Einsparungsrechnung mit einem normalen Mathematischen “Drei – Satz“ nachvollziehen.
Für eine Person (Stufe III) im Heim : = 3200 € Pflegesachleistung einschließlich Zuzahlung.
Für eine Person (Stufe III) zu Haus: = 1500 € Pflegegeld für Pflegende Angehörige ( …mit allen sozialen Abgaben inbegriffen), statt 440€ Pflegegeld allein.
Das wäre pro einer gepflegten Person eine Einsparung von: 1700 €, gegenüber eines Heimplatzes. Dies muss man nur einmal auf die Millionen Pflegebedürftigen, welche von ihren Angehörigen gepflegt werden, umrechnen. Die eingesparte Summe, welche dabei herauskommt, bedarf keines Kommentares mehr.
Außerdem wäre es ein humaneres Leben mit mehr Anerkennung für die Leistungen der pflegenden Angehörigen, welche bislang noch mit Hartz-IV und Weniger leben müssen
Roland Brußmann
Warum sollte man nicht seinen Angehörigen pflegen dürfen, wenn gerade er es verlangt, und nicht ins Heim oder eine WG möchte? Dazu bedarf es aber einiger kompletter Einsichten der Politiker.
Pflegende Angehörige sollten nicht in das Hartz IV – Raster gehören, da sie mit dieser schweren Arbeit eine sehr große gesellschaftliche Rolle spielen. Die finanziellen Entlastungen für die Pflegekassen sind nicht zu unterschätzen. Jedem pflegenden Angehörigen stehen alle Rechte und Freiheiten zu, welche durch Hartz IV und den Bezug von ALG II nicht gegeben sind und die Handlungsfähigkeiten der pflegenden Angehörigen sehr stark eingrenzt. Eine entsprechende >Anerkennung> durch die >Angleichung des Pflegegeldes an die PflegesachleistungDurchsetzung aller Rechte für pflegende Angehörige< wäre schnellstens geboten.
»Wenn die öffentliche Hand für einen Heimplatz ( Stufe III ) rund 3200 Euro zahlt, reicht hier die Hälfte«. Damit käme man aus der “Hartz-IV – Armuts – Falle” heraus und so ließen sich »Zwei Drittel der Probleme im Pflegebereich mit einem Streich lösen«.
Kein Pflegender Angehöriger verdient es in Hartz IV zu sein!
Ein Pflegentgeld, in Höhe der Pflegesachleistung, wovon alle Sozialabgaben geleistet werden, ermöglicht ein humaneres Leben für alle Pflegenden Angehörigen und entlastet das Pflegekräftemangelproblem bedeutend. Im Ausland macht man es uns schon vor. ( Bsp.: Norw. Schw., Holland…Österr. )
Jeder kann die Einsparungsrechnung mit einer normalen Mathematischen Rechnung nachvollziehen. ( 3-Satz u. A. )
Für eine Person (Stufe III) im Heim ca.: = 3200 € Pflegesachleistung einschließlich Zuzahlung.
Für eine Person (Stufe III) zu Haus ca.: = 1500 € Pflegegeld für Pflegende Angehörige ( …mit allen sozialen Abgaben inbegriffen), statt (700 € Stufe III / Stufe II: 440 € / Stufe I: ca. 235 € ) Pflegegeld allein.
Das wäre pro einer gepflegten Person eine Einsparung von ca.: 1700 €, gegenüber eines Heimplatzes. Dies muss man nur einmal auf die Millionen Pflegebedürftigen, welche von ihren Angehörigen gepflegt werden, umrechnen. Die eingesparte Summe, welche dabei herauskommt, bedarf keines Kommentares mehr.
Außerdem wäre es ein humaneres Leben mit mehr Anerkennung für die Leistungen der pflegenden Angehörigen, welche bislang noch mit Hartz-IV und Weniger leben müssen
Roland Brußmann (Mitglied Pflegeinitiative Deutschland e.V.)
Gesellschaft und Pflegende Angehörige
…Warum sollte man nicht seinen Angehörigen zuhause pflegen dürfen, wenn gerade er es verlangt, und nicht ins Heim oder nicht in eine WG möchte? Der größte Pflegedienst der Deutschen Nation, die Pflegenden Angehörigen sollten nicht in das Hartz IV – Raster gehören, da sie mit dieser schweren Arbeit eine sehr große gesellschaftliche Rolle spielen. Die, von den Pflegenden Angehörigen erwirtschafteten finanziellen Entlastungen für die Gesellschaft, sind nicht zu unterschätzen. Jedem pflegenden Angehörigen stehen dem nach alle Rechte und Freiheiten zu, welche durch Hartz IV und den Bezug von ALG II nicht gegeben sind, und die Handlungsfähigkeiten der pflegenden Angehörigen durch die Hartz IV Gesetze sehr stark eingrenzen. Auch eine entsprechende Anerkennung durch die Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistung und die Durchsetzung aller Rechte für pflegende Angehörige wäre schnellstens umzusetzen.
Wenn die öffentliche Hand für einen Heimplatz ( Stufe III ) rund 3200 Euro zahlt, reicht hier die Hälfte. Damit käme man aus der ungerechtfertigten Armutsfalle heraus und so ließen sich Zwei Drittel der Probleme im Pflegebereich mit einem Streich lösen.
Dem zur Folge:
Ein Pflegentgeld in Höhe der Pflegesachleistung, wovon alle Sozialabgaben geleistet werden, ermöglicht ein humaneres Leben für alle Pflegenden Angehörigen und entlastet das Pflegekräftemangelproblem bedeutend. Im WIP-Vergleich 2/10 Seite 41, steht Deutschland an Drittletzter Stelle bei den Pflegeausgaben.
Das Ausland machts uns vor, wie es besser geht. (Bsp.: Niederlande; Norwegen,…Österreich, haben wesentlich bessere Pflegebedingungen durch höhere und besser organisierte Pflegeausgaben)
Jeder kann die Einsparung, von dem Oben genannten Vorschlag, selbst mit einer normalen Mathematischen Rechnung nachvollziehen.
Für eine Person (Stufe III) im Heim ca.: = 3200 € Pflegesachleistung einschließlich Zuzahlung.
Für eine Person (Stufe III) zu Haus ca.: = 1500 € Pflegegeld für Pflegende Angehörige (…mit allen sozialen Abgaben inbegriffen, statt ein viel geringeres Pflegegeld allein, welches ja für den Gepflegten bestimmt ist (Eine Abgabe an Pflegende ist nur eine Kannbestimmung)).
Das wäre pro einer gepflegten Person eine Einsparung von ca.: 1700 €, gegenüber eines Heimplatzes. Dies muss man nur einmal auf die Millionen Pflegebedürftigen, welche von ihren Angehörigen gepflegt werden, umrechnen. Die eingesparte Summe, welche dabei herauskommt, bedarf keines Kommentares mehr.
Außerdem wäre es ein humaneres Leben mit mehr Anerkennung für die Leistungen der Pflegenden Angehörigen, welche bislang noch mit Hartz-IV, Sozialgeld und Weniger leben müssen.
Gesellschaft und Pflegend…
…Warum sollte man nicht seinen Angehörigen zuhause pflegen dürfen, wenn gerade er es verlangt, und nicht ins Heim oder nicht in eine WG möchte? Der größte Pflegedienst der deutschen Nation, die Pflegenden Angehörigen, sollten nicht in das Hartz IV – Raster gehören, da sie mit dieser schweren Arbeit eine sehr große gesellschaftliche Rolle spielen. Die, von diesen Menschen erwirtschafteten finanziellen Entlastungen für die Gesellschaft, sind nicht zu unterschätzen. Jedem dieser Angehörigen stehen dem nach alle Rechte und Freiheiten zu, welche dabei durch die Hartz IV – Gesetze nicht gegeben sind, und die Handlungsfähigkeiten durch diese sehr stark eingrenzen. Auch eine entsprechende Anerkennung durch eine angestrebte Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistung wäre anzuraten.
Wenn die öffentliche Hand für einen Heimplatz (Stufe III) rund 3200 Euro zahlt, reicht hier circa die Hälfte.
Damit käme man aus einer ungerechtfertigten Armutsfalle heraus und so ließen sich Zwei Drittel der Probleme im Pflegebereich, welche heute bestehen (und sich noch verschärfen werden), mit einem Streich lösen.
Des Weiteren würden sich noch mehr Vorteile für die Volkswirtschaft ergeben, wie zum Beispiel eine Steigerung der Kaufkraft und einiges mehr.
Dem zur Folge:
Ein Pflegentgeld in angestrebter Höhe der Pflegesachleistung, wovon alle Sozialabgaben geleistet werden (Krankenversicherung; Rentenversicherung; Arbeitslosenversicherung usw.), ermöglicht ein viel humaneres Leben für alle Pflegenden Angehörigen und entlastet auch das Pflegekräftemangelproblem bedeutend.
(Wohlbemerkt haben Holland, Schweden, Norwegen,…Österreich, wesentlich bessere Pflegebedingungen durch höhere und besser organisierte Pflegeausgaben)
Jeder kann eine resultierende Einsparung, von dem Oben genannten Vorschlag, selbst mit einer normalen mathematischen Rechnung nachvollziehen.
Für eine Person (Stufe III) im Heim: = ca. 3200 € Pflegesachleistung, einschließlich einer Zuzahlung.
Für eine Person (Stufe III) zu Haus: = ca. 1500 € Pflegegeld für Pflegende Angehörige (mit allen sozialen Abgaben inbegriffen, statt ein viel geringeres Pflegegeld allein, welches im Sinne für den Gepflegten bestimmt ist (eine Abgabe an Pflegende ist Kannbestimmung)).
Das wäre hierbei, pro einer gepflegten Person, eine Einsparung von ca.: 1700 €, gegenüber eines Heimplatzes.
Dies muss man nur einmal auf die Millionen Pflegebedürftigen, welche von ihren Angehörigen gepflegt werden, umrechnen.
Selbst, wenn man den zu erbringenden Eigenanteil, welcher diese Summe noch mindert, davon abzieht, ergibt sich immer noch eine immense Einsparung, welche nicht unerheblich ist.
Diese eingesparten Gelder, welche bislang der Wirtschaft, Monat für Monat, verloren gehen, bedarf keines Kommentares mehr.
Auf alle Fälle wäre, wie gesagt, ein humaneres Leben mit mehr Anerkennung für die Leistungen der Pflegenden Angehörigen, welche bislang mit Hartz IV, Sozialgeld und Weniger leben müssen, möglich.
Artikel von: Herrn Roland Brußmann (Mitglied Pflegeinitative Deutschland e.V. und pfleg. Angehöriger)
(Die hier erwähnten Zahlen haben Beispielcharakter)